Kirchenvorstand

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand (KV) trägt die Verantwortung über das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er stellt den jährlichen Haushaltsplan auf und beschließt in diesem Rahmen auch über bauliche und personelle Vorhaben.
Die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Dies geschieht alle drei Jahre, wobei dann immer die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu bestimmt wird. So ist die notwendige Kontinuität garantiert

 

Hermann Bracke

Jürgen Franke

Ulrike Driller

Marcus Schäfers

Armin Brüggemann

Hildegard Knoke